Was kostet eine Beratung?
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich festgelegt. Die Höhe der Beratungsgebühr hängt von der Art und dem Umfang der Beratungsleistung ab. Kann Ihr Anliegen bereits durch ein erstes Gespräch geklärt werden, handelt es sich um eine so genannte Erstberatung, für die je nach zeitlichem Aufwand in der Regel zwischen 50,00€ bis 150,00€, jedoch maximal 190,00€ zzgl. Mehrwertsteuer abgerechnet werden kann.
Wird eine außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit notwendig, richten sich die Kosten nach dem Gegenstandswert und nach der Vergütungstabelle des RVG. Eine schon entstandene Beratungsgebühr wird mit der dann anfallenden Geschäfts- bzw. Verfahrensgebühr verrechnet.
Im Rahmen der Beratung werde ich Ihnen die voraussichtlichen Kosten eines möglichen Rechtsstreits detailliert aufzeigen. Allerdings gebe ich zu berücksichtigen, dass zu Beginn eines Verfahrens oft nur eine Prognose der eventuell entstehenden Kosten möglich ist, da auch ein Rechtsanwalt zu diesem Zeitpunkt die von der Gegenseite angestrebten Rechtsschritte nicht exakt vorhersagen kann.
Ebenso ist es möglich, dass Sie mit keinen Kosten belastet werden, wenn Sie das Verfahren gewonnen haben und der Gegner Ihnen die Kosten erstattet.
Für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind, übernehme ich gern für Sie die erforderliche Abwicklung. Hierzu benötige ich zunächst den Namen Ihrer Versicherung und Ihre Versicherungsscheinnummer. Mit diesen Angaben kann ich eine so genannte Deckungsschutzzusage einholen.
Eventuell haben Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart, die Sie aus eigenen Mitteln aufbringen müssten. Der Rest wird über die Versicherung abgerechnet.
Hierzu müssen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes (z.B. Amtsgericht Hannover, Amtsgericht Burgwedel usw.) einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe stellen, indem Sie dort am besten persönlich vorsprechen. Den Berechtigungsschein erhalten Sie dann unmittelbar. Die Abrechnung erfolgt schließlich zwischen Anwalt und Gericht. Es entsteht nur ein geringer Eigenanteil von 15,00 €.
Download Formular zur Beantragung von Beratungshilfe
In einem Gerichtsverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragt werden. Diesbezüglich berate ich Sie gern.